Kostenübernahme-Check
Zahlt die Krankenkasse? Prüfen Sie, ob Ihr Eingriff üblicherweise übernommen wird — und was Sie für den Antrag brauchen.
Wichtiger Hinweis
Diese Einschätzung ist keine verbindliche Auskunft. Ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, entscheidet sie im Einzelfall — klären Sie die Kostenübernahme immer vorab direkt mit Ihrer Kasse.
Teilweise — bei medizinischer Indikation
Brustverkleinerung (Mammareduktion) — gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bei nachgewiesenen Beschwerden (Rücken-/Nackenschmerzen, Hautekzeme, mind. 500 g Reduktion pro Seite) übernimmt die GKV häufig nach Gutachten.
Beispiele für anerkannte Indikationen
- Chronische Rückenschmerzen durch Makromastie
- Rezidivierende Ekzeme in der Unterbrustfalte
So gehen Sie bei der Kostenübernahme vor
- 1
Beschwerden dokumentieren
Lassen Sie Beschwerden über Monate ärztlich dokumentieren (Hausarzt, Facharzt, Physiotherapie) — das ist die Grundlage jedes Antrags.
- 2
Ärztliche Stellungnahme einholen
Ihr behandelnder Facharzt begründet die medizinische Notwendigkeit schriftlich.
- 3
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Antrag mit allen Unterlagen einreichen — die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (5 Wochen mit Gutachten, § 13 Abs. 3a SGB V).
- 4
MD-Gutachten wahrnehmen
Häufig prüft der Medizinische Dienst persönlich. Beschreiben Sie Ihre Einschränkungen konkret und ehrlich.
- 5
Bei Ablehnung: Widerspruch
Ein Widerspruch innerhalb eines Monats lohnt sich oft — idealerweise mit ergänzenden Befunden.
GKV, PKV und Zusatzversicherungen
Gesetzliche Kassen zahlen nur bei medizinischer Notwendigkeit — rein ästhetische Wünsche sind immer Selbstzahlerleistungen. Private Versicherungen entscheiden nach Tarif und Einzelfall, oft großzügiger bei funktionellen Eingriffen. Wichtig für Selbstzahler: Nach § 52 Abs. 2 SGB V können sich gesetzlich Versicherte an Folgekosten von Komplikationen ästhetischer Eingriffe beteiligen müssen — eine Folgekostenversicherung schließt diese Lücke für wenig Geld.